Mit Macit Karaahmetoglu, MdB
Sonntag, 02. Februar 2025, Beginn: 11:00 Uhr, Bürgertreff Münchinger Straße 2
Gerade in Wahlkampfzeiten geben viele Parteien und Vereinigungen politische Ziele aus, die den Buchstaben und dem eiste des deutschen Grundgesetzes widersprechen. Ziel der Veranstaltung ist es, die wesentlichen Menschen- und sonstigen wichtigen Grundrechte zu beleuchten. Damit wird es möglich, die Wahlaussagen und die Ziele rechtsradikaler Populisten auf deren rechtliche Umsetzungsmöglichkeiten zu untersuchen und inhaltlich zu bewerten.
Es geht auch darum aufzuzeigen, dass die „Rechten“ das Ziel haben, unseren auf dem GG basierenden Staat zu zerstören.
Weiter werden die Werte der SPD für Politik und Gesellschaft aufgezeigt.
Die interessierte Öffentlichkeit ist herzlich eingeladen
Zur Person des Referenten:
Macit Karaahmetoglu, MdB
Geboren am 11.Juli 1968 in Rize (Türkei), verheiratet, ein Kind
Grundschule in der Türkei; anschl. Hauptschule in Hemmingen; zweijährige Berufsfachschule in Leonberg; Technisches Gymnasium in Leonberg; ab 1990 Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen; seit 1997 selbständiger Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medienrecht.
Kreisvorsitzender der SPD Ludwigsburg, Vorsitzender des Arbeiter-Samariter-Bundes; seit 2021 Mitglied des Deutschen Bundestags
Auszug
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Die Grundrechte
Art 1
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
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